Stadtaffen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Bedingungen
Vertragsparteien sind einerseits der Vermieter und der/die umseitig bezeichneten Mieter andererseits. Die Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. Der/die Mieter oder dessen/deren angestellter Fahrer bestätigen mit der Unterzeichnung des Mietvertrages, den Mietwagen nicht vollgetankt erhalten zu haben. Beanstandungen jeglicher Art sind durch den/die Mieter unmittelbar nach Fahrzeugübergabe gegenüber dem Vermieter gelten zu machen. Der im Mietvertrag angegebene Anfangskilometerstand wird als richtig anerkannt. Die jeweils gültige Preisliste sowie das Fahrzeugübernahmeprotokoll sind ausdrücklich Bestandteil des Mietvertrages.
II. Nutzung des Mietfahrzeuges
1. Das Kraftfahrzeug darf nur vom Mieter/Mietern selbst und dem im Mietvertrag angegebenen Personen sowie den bei dem Mieter/den Mietern angestellten Berufskraftfahrern in dessen/deren Auftrag geführt werden. Voraussetzung ist in allen Fällen der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sowie das vorgegebene Mindestalter. Der/die Mieter hat/haben das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten. Sollte entgegen diesem Vertrag ein Nichtberechtigter das Fahrzeug führen, so haftet/n der/die Mieter auch für diesen Fahrzeugführer.
2. Es ist dem/den Mieter/n untersagt, dass Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen und/oder Testzwecken zu verwenden. Das Nutzungsverbot gilt auch für die Verwendung des Fahrzeugs zu Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
3. Der/die Mieter verpflichten sich, das Fahrzeug schonend zu behandeln, die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen stets zu beachten und den Wagen gegen Diebstahl sorgfältig abzusichern. Die Verkehrssicherheit ist während der Mietdauer regelmäßig zu überprüfen.
4. Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der
Mieter stellt die Stadtaffen Autovermietung von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von der Stadtaffen Autovermietung erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, den der Stadtaffen Autovermietung für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an die Stadtaffen Autovermietung richten, ist für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale in Höhe von 9,52 EUR (brutto) fällig und wird der Kreditkarte des Mieters belastet (soweit vorhanden) oder dem Mieter in Rechnung gestellt, es sei denn der Mieter weist nach, dass die Stadtaffen Autovermietung kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; der Stadtaffen Autovermietung ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
III. Mietpreis, Mietdauer und Fahrzeugrückgabe
1. Der Mietpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters oder bedarf der Absprache zwischen dem/den Mieter/n und dem Vermieter.
2. Die Mindestmietdauer beträgt 24 Stunden. Das Fahrzeug ist bei Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietdauer in der Anmietstation während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben.
3. Geschäftszeiten sind der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters oder einem Aushang in den Geschäftsräumen des Vermieters zu entnehmen. Grundsätzlich ist die Rückgabe eines Fahrzeugs nur innerhalb dieses Zeitraumes möglich.
4. Verlängerungen der Mietdauer sind dem Vermieter 24 Stunden vorher schriftlich oder telefonisch anzukündigen und genehmigen zu lassen. Bei Vertragsverletzungen durch den/die Mieter oder dessen/deren Fahrer ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Bei verspäteter- nicht genehmigter Rückgabe des Fahrzeuges haftet/n der/die Mieter für alle nach Vertragsablauf eingetretenen Schäden an dem Fahrzeug in voller Höhe, ungeachtet eines Verschuldens und eines vereinbarten Haftungsausschlusses.
5. Die Geschäftsbedingungen gelten bei Fahrzeugtausch unverändert weiter.
6. Der Mietpreis zuzüglich Kaution sind im Voraus zu entrichten. Dies gilt auch bei vereinbarter Verlängerung der Mietdauer.
IV. Verhalten des Mieters bei Unfall und/oder Schäden
Bei Unfällen oder sonstigen Schäden ist/sind der/die Mieter bzw. der das Fahrzeug berechtigterweise Nutzende verpflichtet, unverzüglich die Polizei und den Vermieter zu verständigen, am Unfall/Schadensfall Beteiligte und Zeugen namentlich und mit Anschrift zu notieren und keine Schuldanerkenntnisse Dritten gegenüber abzugeben. Notwendige Reparaturen werden in jedem Fall vom Vermieter veranlasst. Der/die Mieter verpflichten sich, dem Vermieter unverzüglich einen detaillierten Unfallbericht zu erstellen.
V. Haftung des/der Mieter/s
1. Der/ die Mieter haftet verschuldensunabhängig für alle rechtlichen, Finanziellen und sonstigen Nachteile und Schäden, die während der Mietzeit auch durch auftretende mangelnde Verkehrssicherheit den Mietfahrzeugen am und durch das Mietfahrzeug entstehen. Hinzu kommt die uneingeschränkte Verpflichtung zum Ersatz von Wertminderung, Gutachten und Abschleppkosten. Darüber hinaus behält sich der Vermieter Schadensansprüche vor. Der/die Mieter haben die Möglichkeit, einen geringeren Schaden des Vermieters nachzuweisen.
2. Trotz einer vereinbarten Selbstbeteiligung haften die/die Mieter unbegrenzt für den gesamten Schaden, wenn der diesen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Als grob fahrlässig gilt stets das Führen den Fahrzeugen unter Alkohol, Medikamenten oder Drogeneinfluss.
3. Der/die Mieter haften in vollem Umfang für Schäden am Fahrzeug, die durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe oder Durchfahrtsbreite entstehen.
4. Fahrzeugdefekt aufgrund eines Marderschaden: Tritt während der Mietzeit ein Fahrzeugdefekt aufgrund eines Mader Bisses auf, haftet der Mieter für die anfallenden Reparaturkosten, das heißt für alle durch den Mader biss eingetretenen Schäden.
5. Reifendefekt durch Überfahren eines Nagels oder einer Schraube oder durch Überfahren einer Bordsteinkante: Tritt während der Mietzeit ein solcher Defekt auf haftet der Mieter für den Schaden.
6. In Abhängigkeit vom Fahrzeugtyp variiert die Selbstbeteiligung von 600 Euro bis 850 Euro. Die vereinbarte Selbstbeteiligung je nach Fahrzeugtyp ist auch fällig, wenn die Versicherung vom Vermieter in Anspruch genommen wird.
VI. Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters und ist zzgl. Kaution im Voraus zu entrichten. Dies gilt auch bei vereinbarter Verlängerung der Mietdauer.
VII. Datenschutz
Der/die Mieter als auch deren berechtigte Fahrer ist/sind damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert werden. Der Vermieter verpflichtet sich, die gespeicherten Daten ausschließlich im Zusammenhang mit dem Vermietverhältnis zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Bearbeitung der persönlichen Daten erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Für den Fall, dass bei der Anmietung gemachte Angaben falsch sind, dass gemietete Fahrzeug nicht innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der ggf. verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder vom/von den Mietern ausgestellte Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden, ist der Vermieter berechtigt, die persönlichen Daten gemäß den Bestimmungen des BDSG an Dritte weiterzuleiten (§§27IIBDSG).
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort aller Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des auf der Vorderseite dieses Vertrages genannten Vermieters. Ist/sind der Mieter Vollkaufmann/Vollkaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten des Amts-bzw. Landgericht am Sitz des auf der Vorderseite dieses Vertrages genannten Vermieters.
Kontakt
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Sa.: 09:00 – 12:00 Uhr
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